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Die Gräber waren nicht Geostet, weil diese wahrscheinlich ungetauften Kinder nicht der Gottesschau des jüngsten Tages entgegensehen konnten, doch wurden sie noch innerhalb des geweihten Bezirks bestattet. In einem Fall wurde in der Friedhofsmauer eine Nische ausgebrochen und das Kind auf die Grenze zwischen profanem und weltlichem Boden begraben, in der Hoffnung dass die Seele noch nicht ganz verloren sei. Eine geringe Minderheit war der Auffassung, dass Kinder generell ohne Sünde seien, deshalb wie die Heiligen einen unmittelbaren Zugang zum Paradies fänden und dort auch eine Fürbitterrolle übernehmen könnten. Deshalb findet man bei der Chorpartie romanischer Kirchen, also an privilegierter Stelle, häufig Kinderbestattungen. Wiederum sind die Bestattungen längs der Kirchengebäude, so genannte „Traufkinder“, wohl eher wieder als Zeichen der Ambivalenz zu deuten. Die Bannung der Kinder geschieht durch das niederrieselnde Dachwasser des Kirchengebäudes so werden sie sozusagen allmählich postmortal getauft. Im protestantischen Volksglauben war dies später die allgemeine Auffassung. |
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Die Wallfahrt mit totgeborenen Kindern Da gab es die Marienkapelle in Oberbüren (Kanton Bern), auf einer Hügelkuppe nicht weit vom Städtchen Büren an der Aare liegt der Weiler Oberbüren, der im ausgehenden Mittelalter einer der bekanntesten Wallfahrtsorte der Schweiz war. Zum wundertätigen Marienbild in Oberbürens Kapelle sollen allein bis 1486 gegen 2000 totgeborene Kinder aus der näheren wie weiteren Umgebung und sogar aus dem nahen Ausland gebracht worden sein, da sie hier an dieser Gnadenstätte angeblich wieder zum Leben erweckt, danach getauft und somit christlich bestattet werden konnten. Archäologische Grabungen von 1993 erhellen anhand der im Boden noch erhaltenen Zeugnisse das damalige Geschehen rund um die Wallfahrt. |
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Im katholischen Dogma ist ein ungetaufter Mensch kein Christ er darf deshalb auch nicht in geweihter Erde begraben werden und er hat auch keine Aussicht auf die Erlösung am Tag der Auferstehung. Ohne Taufe bleiben Kinder mit der Erbsünde behaftet und daher vom ewigen seligen Leben ausgeschlossen. Nach Ansichten anderer großer Theologen wurden die ungetauften Kinder in der Finsternis aufbewahrt oder sie werden von Gott in der richtigen Hölle verwahrt, wo er sie aber vor dem Feuer schützen könne. Der „Limbus puerorum“- eine Vorhölle für Kinder- wird beschrieben als Ort der Finsternis unter der Erde, aus der es für alle Zeiten keine Rückkehr mehr gibt. Auch nach der Reformation blieb der Gedanke im Volk tief verwurzelt. Nicht nur das man glaubte ein solches Kind würde nicht selig, auch dachte man es geistere als unerlöste Seele umher. Ein Ungetauftes war auch bedrohlich: Es hätte sich rächen und zum Auslöser von Seuchen z.B. der Pest werden können. Die Vorstellungen lassen die Not der geängstigten Eltern nachvollziehen und erklären, warum man alle verfügbaren Mittel ergriff um ein Kind nicht ungetauft zu bestatten. |
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In Oberbüren waren es gewisse Frauen die von weltlichen Behörden bestimmt waren, sie legten die Kinder zwischen glühende Kohlen und aufgestellten Kerzen und wärmten die kleinen Körper langsam auf. Dem Kind wurde dann eine Feder über die Lippen gelegt und wenn sich diese bewegte, erklärten „die Weiber“, dass das Kind atme, also lebe, worauf es unter Glockengeläut und Lobgesängen getauft werden konnte. Danach trat der Tod gleich wieder ein und das Kind konnte kirchlich begraben werden „zum Hohne des orthodoxen christlichen Glaubens und der kirchlichen Sacramente“, wie der Bischof von Konstanz meinte. |
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Zum anthropologischen Befund: Bei den ersten Grabungsetappen ist es gelungen, einen Teil derjenigen Kindergräber zu finden, die mit den Wallfahrten aktuell in Verbindung stehen. Sie lagen auf der Nordseite hinter der Kirche in einem Bereich, der vom Fußweg zur Kappelle hin nicht einsehbar war. Nach den Voruntersuchungen waren fast 60% der Kinder Neugeborene (Größe ca. 45-55cm) knapp 37% Frühgeborene (Größe unter 45cm) unter ihnen sind einige sehr kleine Föten, von denen der kleinste eine Körperlänge von nur 19cm hatte. Diese Funde belegen die Aussagen des Bischofs von Konstanz, der klagte, man brächte sogar Kinder nach Oberbüren, die nicht einmal ausgeformte Glieder hätten. Sie belegen aber auch die Sorgen und den persönlichen Einsatz der Eltern, aber auch den bedingungslosen und tiefen Glauben an die durch ihre Sakramente Alleinseligmachende Kirche. |
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Auffällig ist das die Kinder sehr sorgsam begraben und nach christlichem Brauch geostet waren. Eine Grabgrube ist zu erwähnen, in der ungeordnet kleine Knöchelchen von mindestens 50 Säuglingen lagen. Es könnten Umbestattungen sein, durch Zerstörungen älterer Gräber bei Bauarbeiten. Die archäologischen und anthropologischen Untersuchungen des Wallfahrtortes zeugen schon heute von der dunklen wie der hellen Seite des Mittelalters. Sie belegen die Wallfahrt als begrüßenswerte Einnahmequelle vor allem bei der Obrigkeit, andererseits die echte Erleichterung der Pilger, die den Gnadenort in der vermeintlichen Gewissheit verließen, das ihre zu früh verstorbenen Kindlein nicht mehr für Unheil verantwortlich gemacht werden können. |
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** Die Wallfahrt mit totgeborenen Kindern hielt in katholischen Gebieten bis ins 18.Jahrhundert. Zwischen 1781- 1785 wurden in Schruns pro Jahr noch 45 totgeborene Kinder wieder belebt und getauft (Frick 1981 S.142) In reformierten Gebieten widerspiegeln die so genannten „Traufkinder“ eine Fortsetzung des Brauchs, an Ungetauften durch das von Kirchendach rinnende Regenwasser nachträglich die Taufe zu vollziehen. ** Andere Wallfahrtsorte: Chatillens im Waadtland, Neunenburg, die Kathedrale von Lausanne und die Kapelle der Augustiner Notre- Dame-de-Grace in Genf. ** Heute ist ein totgeborenes Kind unter 30cm Körperlänge nach Zivilgesetzbuch (Art.46) nicht einmal meldepflichtig. Quellen: |